Maßnahmevereinbarung bei Fördermaßnahmen

zwischen der Kurpfalz ML-Schule

und dem Kursteilnehmer.

§ 1 Zweck der Maßnahme

Fortbildung: Manuelle Lymphdrainage und Physikalische Ödemtherapie

Mit der Maßnahme wird dem Teilnehmer ein den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechendes, theoretisches und praktisches Wissen vermittelt, welches ihm eine Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt im Bereich Physiotherapie ermöglichen soll. Inhalte sind im mitgeltenden Konzept bzw. Lehrplan niedergelegt und die Ausbildung endet mit Abschluss als ärztlich geprüfter Lymphdrainage- und Ödemtherapeut.

§ 2 Dauer der Maßnahme/Maßnahmeform

  1. Die Maßnahme bzw. das Modul beginnt am ersten Kurstag um 08:30 Uhr und endet am letzten Kurstag, dem Prüfungstag, gegen 18:00 Uhr.
  2. Der Unterricht findet in Vollzeit statt und umfasst 170 Unterrichtseinheiten und 10 Unterrichtseinheiten für die Prüfung.

§ 3 Pflichten des Maßnahmeträgers

Der Träger der Maßnahme verpflichtet sich:

  1. dafür zu sorgen, dass alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Erreichen des Maßnahmezieles notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden.
  2. unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Plan für die inhaltliche Gliederung der Maßnahme zu erstellen, der die individuellen und betrieblichen Belange berücksichtigt.
  3. nur solche Personen mit der Durchführung und Betreuung der Maßnahme zu beauftragen, die nach der Ausbildung und Berufserfahrung hierfür qualifiziert sind.
  4. dem Teilnehmer alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des betrieblichen Praktikums und des theoretischen Unterrichts notwendig sind (soweit die Kostenübernahme und Notwendigkeit auch durch den Kostenträger anerkannt wird).
  5. dem Teilnehmer nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Maßnahmezweck dienen.
  6. den Teilnehmer anzuhalten und nach besten Kräften zu unterstützen, um eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
  7. Dem Teilnehmer werden folgende Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt:
    Lehrbuch und Bandagematerial

§ 4 Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

  1. sich zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.
  2. an allen Maßnahmen nach § 3 regelmäßig teilzunehmen.
  3. aktiv im Rahmen der Maßnahme mit anderen Personen, insbesondere den Lehrkräften, zusammenzuarbeiten und erteilte Anweisungen zu befolgen.
  4. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Ausstattungsgegenstände sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, die die jeweilige Ordnung des Betriebes betreffen sowie die Hausordnung zu beachten.
  5. beim Fernbleiben unter Angabe von Gründen dem Maßnahmeträger unverzüglich Nachricht zu geben und im Krankheitsfall ab dem ersten Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen.

§ 5 Kündigung

Die Maßnahmevereinbarung kann von jedem Vertragspartner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kostenfrei gekündigt werden. Als wichtiger Grund für den Teilnehmer gelten insbesondere:

  1. die Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt
  2. gravierende soziale bzw. familiäre Probleme.

Vor Ausspruch der Kündigung empfiehlt sich – zur Vermeidung leistungsrechtlicher Nachteile – eine Abklärung des Sachverhaltes mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls eine Förderung nach SGB III nicht erfolgt, gewähren wir ein kostenfreies Rücktrittsrecht. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen.

§ 6 Wöchentliche Unterrichtszeit, Ferien

Montags bis freitags beträgt die Unterrichtszeit in der Regel 8,5 Zeitstunden (siehe Stundenplan). Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach der im Ausbildungsbetrieb geltenden Ordnung (Samstags-, Schicht- und Feiertagsarbeit nur in Absprache).

Es werden keine Urlaubstage gewährt. Die Festlegung des Urlaubes erfolgt durch den Maßnahmeträger im Einvernehmen mit der zuständigen Agentur für Arbeit.

§ 7 Rücktrittsrecht

Die Vertragsschließenden können innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, bei kurzfristig geschlossenen Verträgen spätestens bis zum Beginn der Maßnahme von diesem Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen wichtigen Gründen kann der Maßnahmeträger von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

§ 8 Kostenregelung – Abtretungserklärung

Die Kosten der Maßnahme bzw. des Moduls betragen € 1.279,80.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass bei Übernahme der Maßnahmegebühren und Lernmittel durch den Kostenträger, dieser direkt mit dem Maßnahmeträger abrechnet.

§ 9 Nebenabreden

Rechtswirksame Nebenabreden, die das Maßnahmeverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Vertrages getroffen werden.

Bestätigung des Beratungsgespräches

Durch meine Kursanmeldung Blatt bestätige ich, dass ich über meine Rechte und Pflichten gemäß Maßnahmevereinbarung, insbesondere Rücktritts- und Kündigungsrecht, informiert worden bin und diese verstanden habe.

Ein ausführliches Beratungsgespräch über die Vertragsinhalte und Belange der Maßnahme wird vor Maßnahmebeginn stattfinden.